Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote, Auftragsannahme
Unsere Angebote sind freibleibend, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Auftragsannahme erfolgt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder, soweit eine solche nicht erteilt wurde, durch das tatsächliche Bewirken unserer Leistung.
2. Preise
Unsere Preise gelten für Lieferungen ab Werk bzw. frei Baustelle, wenn dieses vereinbart wird. Verlängert sich der Lieferweg aus Gründen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich fallen, sind wir zur gesonderten Berechnung der dadurch entstehenden Mehrfracht berechtigt.
3. Lieferfristen
Lieferfristen beginnen nach Klärung aller Ausführungseinzelheiten und verstehen sich ab Lieferort. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Mangel an Transportmitteln, Behördeneingriffe und
Energieversorgungsschwierigkeiten berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Ereignisse zu verschieben.
4. Sonstige Lieferbedingungen
Der Abruf von Lieferbedingungen muss spätestens 16.00 Uhr des Vortages unter Angaben des Bestimmungsortes erfolgen. Bei Abruf am gleichen Tag kann eine Gewähr für die Anlieferung nicht übernommen werden.
5. Gefahrenübergang
Mit Übergabe der Ware an den Spediteur, spätestens mit Verlassen unseres Werkes, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Bei Selbstabholung durch den Auftraggeber geht die Gefahr mit dem Verladezeitpunkt auf den Auftraggeber über. Bei Zufuhr durch uns oder Dritte in unserem Auftrag, geht die Gefahr mit den Eintreffen der Ware an der Anlieferungsstelle auf den Auftraggeber über.
6. Auftragsgegenstand
Unseren Lieferungen liegen die Warenbeschreibungen entsprechend den Normen und technischen Vorschriften für die jeweiligen Splitte zugrunde. Die Auswahl der bestellten Ware für seinen Verwendungszweck ist allein Sache des Kunden.
7. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind frei und ohne Abzug, innerhalb von 14 Tagen, zu bezahlen. Soweit besondere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, werden diese in den Rechnungen genannt. Skontoabzüge sind nur berechtigt, wenn dazu eine gesonderte Vereinbarung besteht. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und seine Kreditwürdigkeit nicht gewährleistet ist, wird unsere Lieferung sofort fällig und wir sind berechtigt, Vorauszahlung zu fordern.
8. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
9. Mängelrüge
Mängel sind unverzüglich nach Eingang der Ware schriftlich zu erheben.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus den Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist der Sitz unserer Gesellschaft.